BESCHRNKTE GARANTIE UND LIZENZVEREINBARUNGEN FR SOFTWARE

LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESES SOFTWAREPROGRAMM INSTALLIEREN ODER DIESES PRODUKT VERWENDEN: DURCH DIE VERWENDUNG DIESES SOFTWAREPROGRAMMS ODER DIESES PRODUKTS STIMMEN SIE ZU, DASS SIE AN ALLE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER BESCHRNKTEN GARANTIE UND LIZENZVEREINBARUNGEN FR DIE SOFTWARE GEBUNDEN SIND. WENN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, SIND DAS INSTALLIEREN, KOPIEREN UND HERUNTERLADEN DES SOFTWAREPROGRAMMS SOWIE JEDE ANDERWEITIGE VERWENDUNG DES PRODUKTS NICHT GESTATTET. WENN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER BESCHRNKTEN GARANTIE UND LIZENZVEREINBARUNGEN FR SOFTWARE NICHT ZUSTIMMEN, SCHICKEN SIE DAS NICHT VERWENDETE PRODUKT UMGEHEND ZURCK UND FORDERN SIE EINE RCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES. WENN SIE DIESES SOFTWAREPROGRAMM ODER PRODUKT ZUR VERWENDUNG DURCH DRITTE INSTALLIEREN, ERKLREN SIE SICH EINVERSTANDEN, DIE BENUTZER DARBER ZU INFORMIEREN, DASS SIE MIT DER VERWENDUNG DES SOFTWAREPROGRAMMS ODER PRODUKTS DIESE BESTIMMUNGEN AKZEPTIEREN.

FIRMWARE-UPDATES
FIRMWARE-UPDATES KNNEN BEWIRKEN, DASS DRUCKEREINSTELLUNGEN GENDERT UND NACHGEMACHTE UND/ODER NICHT AUTORISIERTE PRODUKTE, ZUBEHRTEILE, VERBRAUCHSMATERIALIEN (WIE TONER UND TINTEN), SOFTWARE ODER SCHNITTSTELLEN NICHT MEHR VERWENDET WERDEN KNNEN. DIE AUTORISIERTE NUTZUNG VON ORIGINALPRODUKTEN WIRD NICHT BEEINTRCHTIGT.

DRUCKERLIZENZ
Der patentierte Drucker ist whrend seiner gesamten Standzeit ausschlielich fr den Einsatz von Original-Tonerkassetten und/oder Original-Tintenpatronen (und im Fall von Laserdruckern vom Hersteller des Druckers produzierten Entwicklerkomponenten) lizenziert und konzipiert. Unter dieser Patentlizenz stimmen Sie folgenden Bedingungen zu: (1) Sie verwenden ausschlielich Original-Tonerkassetten und/oder Original-Tintenpatronen, die vom Hersteller des Druckers produziert wurden, mit diesem lizenzierten Drucker, falls unten nicht anders angegeben. (2) Sofern der patentierte Drucker ein Laserdrucker ist, verwenden Sie ausschlielich Original-Entwicklerkomponenten, die vom Hersteller des Druckers produziert wurden, mit diesem lizenzierten Laserdrucker, falls unten nicht anders angegeben. (3) Sie geben diese Lizenz/Vereinbarung an jeden nachfolgenden Benutzer dieses Druckers weiter. Die patentierten Tonerkassetten und/oder Tintenpatronen (sowie Entwicklerkomponenten bei Laserdruckern) im Inneren sind unter der Bedingung lizenziert, dass sie nur einmal verwendet werden drfen. Nach ihrem erstmaligen Gebrauch verpflichten Sie sich, sie zum Recycling an uns oder den Hersteller zurckzugeben. Informationen zur kostenlosen Rckgabe von leeren Tonerkassetten erhalten Sie bei uns. Die Original-Tonerkassetten und/oder Original-Tintenpatronen knnen nach der Abgabe einer bestimmten Toner- und/oder Tintenmenge nicht mehr verwendet werden. Eine unterschiedliche Toner- und/oder Tintenmenge kann in der Kassette und/oder Patrone zurckbleiben, wenn diese ausgetauscht werden muss. Wenn Sie den Bestimmungen dieser Lizenz/Vereinbarung zur einmaligen Verwendung nicht zustimmen, geben Sie das Produkt in der Originalverpackung an den Hndler zurck, bei dem Sie das Produkt erworben haben. Es sind Ersatztonerkassetten und/oder Ersatztintenpatronen verfgbar, die nicht im Rahmen dieser Bestimmungen verkauft werden. Wenden Sie sich an uns oder an Ihren Hndler, um weitere Informationen zur Verfgbarkeit dieser regulren Kassetten und/oder Patronen zu erhalten. Beachten Sie, dass eine regulre Tonerkassette und/oder Tintenpatrone, die nicht im Rahmen dieser Patentlizenz zur einmaligen Verwendung verkauft wird, von Ihnen oder Dritten nachgefllt werden darf, da sie die einzige Alternative zur Verwendung mit dem lizenzierten Drucker darstellt.

LIZENZVEREINBARUNG FR PATRONEN
Ich stimme zu, dass der Verkauf der im Lieferumfang dieses Druckgerts enthaltenen, patentierten Druckpatrone(n) folgender Lizenz/Vereinbarung unterliegt: Die enthaltenen patentierten Druckpatronen sind nur zur einmaligen Verwendung lizenziert und knnen nach Abgabe einer bestimmten Toner-/Tintenmenge nicht mehr verwendet werden. Eine unterschiedliche Toner-/Tintenmenge bleibt in der Patrone zurck, wenn diese ausgetauscht werden muss. Nach der einmaligen Verwendung endet die Lizenz/das Recht zur Verwendung der Druckpatrone und die gebrauchte Patrone muss zur Wiederaufarbeitung, zum Recycling oder Auffllen ausschlielich an den Hersteller zurckgegeben werden. Beim Erwerb einer weiteren Patrone, die denselben oder hnlichen Bestimmungen unterliegt, stimme ich diesen Bestimmungen hiermit auch fr diese Patrone zu. Wenn Sie den Bestimmungen dieser Lizenz/Vereinbarung zur einmaligen Verwendung nicht zustimmen, geben Sie das Produkt in der Originalverpackung an den Hndler zurck, bei dem Sie das Produkt erworben haben. Es sind Ersatzpatronen verfgbar, die nicht im Rahmen dieser Bestimmungen verkauft werden. Wenden Sie sich an uns oder an Ihren Hndler, um weitere Informationen zur Verfgbarkeit dieser regulren Patronen zu erhalten. 

Lizenz fr die einmalige Verwendung der Fixierstation/Belichtungseinheit: Bitte vor dem ffnen lesen. Durch das ffnen der Verpackung oder die Verwendung der beiliegenden patentierten Fixierstation und/oder Belichtungseinheit erklren Sie sich mit der folgenden Lizenz/Vereinbarung einverstanden. Die patentierte Fixierstation und Belichtungseinheit werden zu einem Sonderpreis verkauft und unterliegen der Patenteinschrnkung, dass sie nur einmal verwendet werden. Sie verpflichten sich, die Fixierstation und/oder Belichtungseinheit nach ihrer erstmaligen Verwendung zur Wiederaufarbeitung und/oder zum Recycling nur an den Hersteller zurckzugeben. Die Fixierstation und Belichtungseinheit knnen nach Erreichen der (durch den Hersteller vorgegebenen) jeweiligen Nennlebensdauer nicht mehr verwendet werden. Wenn Sie mit den vorgenannten Bedingungen nicht einverstanden sind, geben Sie die ungeffnete Packung an Ihren Hndler zurck. Es sind Ersatzfixierstationen und -belichtungseinheiten verfgbar, fr die diese Bedingungen nicht gelten.

Diese beschrnkte Garantie und Lizenzvereinbarung fr Software ("Softwarelizenzvereinbarung") ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine juristische Person) und dem Entwickler des Druckers, den Sie gekauft haben ("Lizenzgeber"). Soweit keine besondere abweichende schriftliche Softwarelizenzvereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber oder seinen Zulieferern besteht, die das Produkt des Lizenzgebers oder das Softwareprogramm erfasst, regelt ausschlielich diese Lizenzvereinbarung die Verwendung der Software. Der Begriff "Softwareprogramm" umfasst maschinenlesbare Anweisungen, audiovisuellen Inhalt (z. B. Bilder und Aufzeichnungen) und damit in Verbindung gebrachte Medien, gedruckte Materialien und elektronische Dokumentationen, unabhngig davon, ob in das Produkt eingebunden, mit dem Produkt vertrieben oder zur Verwendung mit dem Produkt des Lizenzgebers. Die Zulieferer des Lizenzgebers sind als anspruchsberechtigte Dritte dieser Vereinbarung anzusehen. 

1.     ERKLRUNG ZUR BESCHRNKTEN GARANTIE FR DIE SOFTWARE. Der Lizenzgeber garantiert, dass die Datentrger (z. B. Diskette oder CD) mit dem Softwareprogramm whrend des Garantiezeitraums bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Garantiezeitraum betrgt neunzig (90) Tage und beginnt am Tag der Lieferung des Softwareprogramms an den ursprnglichen Endbenutzer. Diese beschrnkte Garantie gilt nur fr Datentrger mit dem Softwareprogramm, die neu vom Lizenzgeber bzw. einem autorisierten Hndler oder Lieferanten des Lizenzgebers gekauft wurden. Der Lizenzgeber ersetzt das Softwareprogramm fr den Fall, dass der Datentrger nicht mit den Bestimmungen dieser beschrnkten Garantie bereinstimmt. 

2.     AUSSCHLUSS UND EINSCHRNKUNG DER GARANTIEN. IN DEM DURCH GELTENDES GESETZ MAXIMAL GLTIGEN RAHMEN STELLEN DER LIZENZGEBER UND ZUGEHRIGE HNDLER DAS SOFTWAREPROGRAMM IN DER VORLIEGENDEN FORM OHNE MNGELGEWHR UND AUSDRCKLICHE ODER KONKLUDENTE GARANTIEN BEREIT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRNKT AUF TITEL, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, MARKTGNGIGKEIT UND EIGNUNG FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE AUF VIRENFREIHEIT (IN BEZUG AUF DAS SOFTWAREPROGRAMM). LIZENZGEBER: (x) BERNIMMT KEINERLEI VERANTWORTUNG FR DIE QUALITT DES SOFTWAREPROGRAMMS UND (y) GEWHRLEISTET NICHT, DASS DAS SOFTWAREPROGRAMM FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET IST, FR DEN SIE ES MGLICHERWEISE ERWORBEN HABEN, SOFERN DIES IN DIESEM GEWHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS NICHT ANDERS DARGELEGT IST.

	Diese Vereinbarung muss in Zusammenhang mit bestimmten rechtlichen Vorschriften gelesen werden, die von Zeit zu Zeit gelten knnen. Diese rechtlichen Vorschriften implizieren Garantien oder Bedingungen oder erlegen dem Lizenzgeber Verpflichtungen auf, die nicht ausgeschlossen oder gendert werden knnen. Falls derartige Vorschriften gelten, beschrnkt der Lizenzgeber hiermit soweit mglich jegliche Haftung fr Verste gegen diese Vorschriften auf eine der folgenden Optionen: Ersatz des Softwareprogramms oder Erstattung des fr das Softwareprogramm bezahlten Kaufpreises bzw. Erstattung von fnf US-Dollar (oder dem Wert in der Landeswhrung), je nachdem, welcher Betrag hher ist. 

	Das Softwareprogramm enthlt mglicherweise Internetlinks zu anderen Softwareanwendungen und/oder Websites, die von Drittanbietern gehostet und betrieben werden, die nicht in Verbindung zum Lizenzgeber stehen. Sie erkennen an und stimmen zu, dass der Lizenzgeber nicht verantwortlich ist fr die Art des Hostings, der Leistung, des Betriebs, der Wartung oder des Inhalts von derartigen Softwareanwendungen und/oder Websites.


3.     ANSPRUCHSBESCHRNKUNGEN. JEGLICHE HAFTBARKEIT DES LIZENZGEBERS UNTER DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG IST IM MAXIMAL DURCH GELTENDES RECHT ZULSSIGEN AUSMASS HCHSTENS AUF DEN FR DAS SOFTWAREPROGRAMM BEZAHLTEN PREIS UND FNF US-DOLLAR (ODER DER ENTSPRECHENDE WERT IN EINER LANDESWHRUNG) BESCHRNKT. IHR EINZIGER ANSPRUCH GEGEN DEN LIZENZGEBER IM FALLE EINER STREITIGKEIT IM RAHMEN DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG BESCHRNKT SICH DARAUF, DASS SIE EINEN DIESER BETRGE ZURCKERHALTEN. BEI BEZAHLUNG DIESES BETRAGS WIRD DER LIZENZGEBER VON JEGLICHER WEITEREN VERPFLICHTUNG UND HAFTBARKEIT ENTBUNDEN UND ENTLASTET. 

UNTER KEINEN UMSTNDEN SIND DER LIZENZGEBER, SEINE HNDLER, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER WIEDERVERKUFER HAFTBAR FR BESONDERE, ZUFLLIG ENTSTANDENE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE SCHDEN, FOLGESCHDEN ODER BUSSZAHLUNGEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE ODER ERTRGE, KAPITALVERLUSTE, UNTERBRECHUNGEN DER VERWENDBARKEIT ODER VERLUSTE JEGLICHER ART, UNGENAUIGKEITEN VON ODER SCHDEN AN DATEN ODER AUFZEICHNUNGEN, ANSPRCHE DRITTER ODER SCHDEN AN TATSCHLICHEM ODER MATERIELLEM EIGENTUM, FEHLENDEM DATENSCHUTZ) IN VERBINDUNG MIT DEM SOFTWAREPROGRAMM. DIES GILT EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRNKT AUF SCHDEN, DIE AUF DIE (a) VERWENDUNG ODER NICHTVERWENDBARKEIT DES SOFTWAREPROGRAMMS, (b) DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZSOFTWARE ODER (c) DEN NICHT AUTORISIERTEN ZUGRIFF AUF ODER DIE NDERUNG UNSERER INHALTE ZURCKZUFHREN SIND, UNGEACHTET DER ART DER FORDERUNG, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRNKT AUF BRUCH DER GARANTIE ODER DES VERTRAGS, UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLSSIGKEIT ODER KAUSALHAFTUNG) UND SOGAR FALLS DEM LIZENZGEBER, SEINEN HNDLERN, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER WIEDERVERKUFERN DIE MGLICHKEIT SOLCHER SCHDEN BEKANNT WAR ODER FR JEGLICHE ANSPRCHE IHRERSEITS, DIE AUF ANSPRCHEN DRITTER BERUHEN, MIT AUSNAHME DES UMFANGS, IN DEM DIESER AUSSCHLUSS DES SCHADENSERSATZES ALS NICHT GESETZMSSIG FESTGELEGT IST. DIE OBEN AUFGEFHRTEN BESCHRNKUNGEN GELTEN AUCH, WENN DIE OBEN AUFGEFHRTEN MASSNAHMEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.

EINIGE RECHTSORDNUNGEN GESTATTEN DEN AUSSCHLUSS BESTIMMTER GEWHRLEISTUNGEN ODER DIE BESCHRNKUNG BZW. DEN AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FR ZUFLLIG ENTSTANDENE SCHDEN ODER FOLGESCHDEN NICHT. ALS FOLGE HIERAUS TREFFEN EINIGE ODER ALLE DER OBEN GENANNTEN AUSSCHLSSE ODER BESCHRNKUNGEN GGF. NICHT AUF SIE ZU, UND SIE VERFGEN MGLICHERWEISE BER ANDERE RECHTE.


4.     LIZENZERTEILUNG. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen die folgenden Rechte ausschlielich fr den Fall, dass Sie alle Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung einhalten:
a.	Verwendung. Sie drfen eine (1) Kopie des Softwareprogramms verwenden. Der Begriff "Verwendung" beinhaltet das Aufbewahren, Laden, Installieren, Ausfhren oder Anzeigen des Softwareprogramms. Sie drfen die Komponenten der Software nicht zur Verwendung auf mehreren Computern aufteilen. Sie stimmen zu, das Softwareprogramm weder ganz noch teilweise auf eine Weise auszufhren, die das Erscheinungsbild von Marken, Markennamen, Ausstattungsrechten oder Hinweisen auf geistiges Eigentum, die auf dem Computerbildschirm im Allgemeinen bei Verwendung des Softwareprogramms angezeigt werden, auer Kraft setzt, ndert, entfernt, verdeckt, modifiziert oder reduziert.
b.	Kopieren. Eine (1) Kopie des Softwareprogramms darf ausschlielich zum Zwecke der Sicherung, Archivierung oder Installation erstellt werden, vorausgesetzt, die Kopie enthlt alle Hinweise bezglich des Eigentmers des ursprnglichen Softwareprogramms. Sie drfen das Softwareprogramm nicht auf ein ffentliches Netzwerk oder ein Hndlernetzwerk kopieren.


5.     RECHTSVORBEHALT. Das Softwareprogramm, einschlielich aller Schriftarten, ist urheberrechtlich geschtzt und in Besitz des Lizenzgebers und/oder seiner Hndler. Der Lizenzgeber behlt sich alle nicht ausdrcklich in dieser Softwarelizenzvereinbarung gewhrten Rechte vor.


6.     FREEWARE. Ungeachtet der Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung erhalten Sie eine Lizenz fr die Teile des Softwareprogramms oder das gesamte Softwareprogramm, das unter ffentlicher Lizenz von Drittanbietern ("Freeware") bereitgestellt wird. Die erhaltene Lizenz unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen der mit der Freeware gelieferten Softwarelizenzvereinbarung, ob in Form einer eigenstndigen Vereinbarung, einer gepackten Lizenz oder einer elektronischen Lizenzvereinbarung beim Herunterladen oder Installieren. Ihre Verwendung der Freeware wird gnzlich durch die Bestimmungen und Bedingungen einer derartigen Lizenz geregelt.


7.     KEINE VERNDERUNG DER SOFTWARE. Sie drfen das Softwareprogramm nicht bearbeiten, entschlsseln, zurckentwickeln, disassemblieren, neu kompilieren oder anderweitig bersetzen bzw. andere dabei untersttzen oder es ihnen erleichtern, auer in dem ausdrcklich durch geltendes Gesetz erlaubten Umfang zum Zweck der Interoperabilitt, Fehlerkorrektur und Sicherheitsberprfung. Falls Sie die Rechte dazu besitzen, mssen Sie den Lizenzgeber schriftlich ber jeden Versuch einer Rekonstruktion, einer Disassemblierung oder neuen Kompilierung informieren. Sie drfen das Softwareprogramm nur entschlsseln, wenn es fr die rechtmige Verwendung des Softwareprogramms erforderlich ist.


8.     BERTRAGUNG. Sie sind berechtigt, das Softwareprogramm an andere Endbenutzer zu bertragen. Bei einer bertragung mssen alle Softwarekomponenten, Medien, gedruckten Materialien und diese Softwarelizenzvereinbarung oder deren Komponenten enthalten sein. Die bertragung darf nicht indirekt erfolgen, beispielsweise in Kommission. Vor der bertragung muss der Endbenutzer, der das bertragene Softwareprogramm erhlt, allen Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung zustimmen. Nach der bertragung des Softwareprogramms wird Ihre Lizenz automatisch gekndigt. Sie drfen das Softwareprogramm nur im Rahmen der Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung vermieten, Unterlizenzen dafr vergeben oder Rechte daran bertragen.


9.     AKTUALISIERUNGEN. Sie mssen eine Lizenz fr das ursprngliche Softwareprogramm besitzen, das vom Lizenzgeber fr die Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm zu verwenden. Nach der Aktualisierung drfen Sie das Softwareprogramm, das das Ausgangsprodukt fr Ihre Aktualisierung bildete, nicht mehr verwenden.


10.     ZUSTZLICHE SOFTWARE. Diese Softwarelizenzvereinbarung gilt fr Aktualisierungen oder Erweiterungen zum ursprnglichen vom Lizenzgeber bereitgestellten Softwareprogramm, falls der Lizenzgeber keine anderen Bestimmungen gemeinsam mit der Aktualisierung oder der Erweiterung bereitstellt.


11.     LAUFZEIT. Diese Softwarelizenzvereinbarung tritt mit der Annahme der Bedingungen in Kraft und bleibt gltig, solange sie nicht gekndigt oder abgelehnt wird. Sie drfen diese Lizenz jederzeit ablehnen oder kndigen, indem Sie alle Kopien dieses Softwareprogramms sowie alle Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefgten Bestandteile in jeglicher Form oder wie anderweitig hierin beschrieben zerstren. Der Lizenzgeber darf die Lizenz kndigen, falls Sie Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung nicht einhalten. Bei einer derartigen Kndigung stimmen Sie zu, alle Kopien des Softwareprogramms mit allen Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefgten Bestandteilen in jeglicher Form zu vernichten. 

12.     STEUERN. Sie stimmen zu, dass Sie fr die Bezahlung smtlicher Steuern verantwortlich sind, einschlielich, aber nicht beschrnkt auf smtliche Steuern auf Waren, Dienstleistungen und persnliches Eigentum, die aus dieser Softwarelizenzvereinbarung oder der Verwendung dieses Softwareprogramms resultieren. 


13.     HANDLUNGSEINSCHRNKUNG. Eine sich aus dieser Softwarelizenzvereinbarung ergebende Klage muss von beiden Parteien innerhalb von zwei Jahren nach Klagegrund eingereicht werden, sofern dies nicht nach geltendem Recht anders geregelt ist. 


14.     GELTENDES RECHT.  Wenn Sie dieses Produkt in einem Land erworben haben, das Mitglied der Europischen Union ist, sind die Gesetze diese Landes magebend fr die Interpretation dieser Softwarelizenzvereinbarung und aller daraus entstehenden Ansprche. Dies gilt unter Ausschluss der Wahl anderer Rechtsgrundlagen unter anderen Rechtsordnungen.  Wenn Sie dieses Produkt in einem anderen Land erworben haben, sind die Gesetze des US-Bundesstaates Kentucky (Commonwealth of Kentucky) magebend fr die Interpretation dieser Softwarelizenzvereinbarung und aller daraus entstehenden Ansprche. Dies gilt unter Ausschluss der Wahl anderer Rechtsgrundlagen in einem anderen Land. Das Abkommen der Vereinten Nationen ber Vertrge ber den internationalen Warenverkauf wird ausgeschlossen.

15.     BEHRDEN ALS ENDBENUTZER Das Softwareprogramm und zugehrige Dokumentationen sind "Handelsgter" wie in 48 C.F.R. 2.101, "Computersoftware" und "Dokumentation zu kommerzieller Computersoftware" definiert, wo immer diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 oder 48 C.F.R. 227.7202 verwendet werden. In bereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 oder 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7207-4 werden Lizenzen zu "Kommerzieller Computersoftware" und "Dokumentation zu kommerzieller Computersoftware" fr US-Behrden als Endnutzer (a) nur als Handelsgter und (b) nur mit jenen Rechten zur Verfgung gestellt, die allen anderen Endnutzern gem den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung gewhrt werden.


16.     EINWILLIGUNG ZUR VERARBEITUNG UND BERMITTLUNG VON DATEN.  Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften, einschlielich der Gesetze ber die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten, einzuhalten. Sie stimmen zu, dass der Lizenzgeber, zugehrige Tochterunternehmen und Bevollmchtigte Daten (einschlielich personenbezogener Daten) sammeln und verwenden drfen, die Sie in Zusammenhang mit (i) Dienstleistungen, die in Verbindung mit dem Softwareprogramm stehen, von Ihnen angefordert wurden oder mit (ii) der Aktivierung der Funktionalitt des Softwareprogramms zusammenhngen, bereitstellen.  Der Lizenzgeber verpflichtet sich, diese Angaben nicht in einer Form zu nutzen, durch die der Lizenznehmer persnlich identifiziert werden kann; dies gilt mit Ausnahme der Angaben, die zur Bereitstellung solcher Dienstleistungen oder zur Aktivierung der Funktionalitt des Softwareprogramms erforderlich sind. Der Lizenznehmer erklrt sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber seine Angaben gem diesem Abschnitt in die USA oder andere Lnder weiterleiten kann.

17.     AUSFUHRBESCHRNKUNGEN. Sie drfen (a) das Softwareprogramm oder ein direktes Produkt davon nicht unter Missachtung geltender Exportgesetze erwerben, versenden, bertragen bzw. direkt oder indirekt erneut exportieren und (b) die Verwendung des Softwareprogramms nicht zu Zwecken erlauben, die durch solche Exportgesetze verboten sind, einschlielich, aber nicht beschrnkt auf die Verbreitung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen.


18.     ELEKTRONISCHE VERTRAGSVEREINBARUNG. Sie und der Lizenzgeber einigen sich auf das Treffen dieser Softwarelizenzvereinbarung auf elektronischem Weg. Durch das Herunterladen, Installieren und/oder Verwenden des Softwareprogramms erkennen Sie an, dass Sie den Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung zustimmen und dies mit der Absicht tun, einen Vertrag mit dem Lizenzgeber zu "unterzeichnen".


19.     FHIGKEIT UND BEFUGNIS ZUM SCHLIESSEN EINES VERTRAGS. Sie erklren fr den Fall, dass Sie dieser Lizenzvereinbarung zustimmen, dass Sie volljhrig sind und ggf. von Ihrem Arbeitgeber oder Auftraggeber ordnungsgem befugt sind, diesen Vertrag einzugehen.


20.     GESAMTE VEREINBARUNG. Diese Softwarelizenzvereinbarung (einschlielich smtlicher Anhnge und Ergnzungen zu dieser Softwarelizenzvereinbarung, die im Softwareprogramm enthalten sind) stellt die vollstndige Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber bezglich des Softwareprogramms dar. Falls es in dieser Vereinbarung nicht anders vorgesehen ist, ersetzt diese Softwarelizenzvereinbarung alle vorher oder gleichzeitig geschlossenen mndlichen oder schriftlichen Abmachungen, Vorschlge und Darstellungen im Hinblick auf das Softwareprogramm oder andere von dieser Softwarelizenzvereinbarung abgedeckte Themen (auer diese irrelevanten Bestimmungen widersprechen nicht den Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung und auch keiner anderen schriftlichen Vereinbarung, die von Ihnen und dem Lizenzgeber in Bezug auf die Verwendung des Softwareprogramms getroffen wurden). Die Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung gelten, falls Richtlinien oder Kundenservice-Programme des Lizenzgebers den Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung widersprechen.
Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen unterliegt die Software, die im Besitz von Sun Microsystems, Inc. ist, den Zustzlichen Lizenzbedingungen fr Software von Sun Microsystems, Inc., wie unten erlutert.

ADDITIONAL LICENSE TERMS FOR SUN MICROSYSTEMS, INC. SOFTWARE

In addition to the foregoing, with respect to any Sun Microsystems, Inc. software ("Sun Software") licensed hereunder, the following terms apply:

1. LICENSE RESTRICTIONS.  The Sun Software is licensed to Licensee only under the terms of this Agreement, and Sun reserves all rights not expressly granted to Licensee. Licensee may not use, copy, modify, or transfer the Sun Software, or any copy thereof, except as expressly provided for in this Agreement or by applicable law. Except as otherwise provided by law for purposes of decompilation of the Sun Software solely for inter-operability, error correction or security testing, Licensee may not reverse engineer, disassemble, decompile, or translate the Sun Software, or otherwise attempt to derive the source code of the Sun Software. Licensee may not rent, lease, loan, or sell the Sun Software, or any part of the Software. No right, title, or interest in or to any trademarks, service marks, or trade names of Sun or Sun's licensors is granted hereunder.

2. AIRCRAFT PRODUCT AND NUCLEAR APPLICATIONS RESTRICTION.  Sun Software is not designed or intended for use in on-line control of aircraft, air traffic, aircraft navigation or aircraft communications; or in the design, construction, operation or maintenance of any nuclear facility.  Sun disclaims any express or implied warranty of fitness for such uses. Licensee warrants that it will not use or redistribute the Sun Software for such purposes.

3. NO WARRANTY.  To the full extent permitted by law, the Sun Software is provided to licensee "AS IS". All express or implied conditions, representations, and warranties, including any implied warranty of merchantability, satisfactory quality, fitness for a particular purpose, or non-infringement, are disclaimed, except to the extent that such disclaimers are held to be legally invalid.

4. LIMITATION OF DAMAGES.  To the extent not prohibited by applicable law, Sun's aggregate liability to Licensee or to any third party for claims relating to this agreement, whether for breach or in tort, will be limited to the fees paid by Licensee for Sun Software which is the subject matter of the claims. IN NO EVENT SHALL THE AUTHOR BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. Liability for damages will be limited and excluded, even if any exclusive remedy provided for in this Agreement fails of its essential purpose.

5. GOVERNMENT USER RIGHTS IN DATA: If procured by, or provided to, the U.S. Government, use, duplication, or disclosure of technical data is subject to restrictions as set forth in DFARS 252.227-7013(c) (1) (ii), FAR 52.227-14(g)(2), Rights in Data-General (June 1987); and for computer software and computer software documentation, FAR 52-227-19, Commercial Computer Software-Restricted Rights (June 1987). However, if under DOD, use, duplication, or disclosure of technical data is subject to DFARS 252.227-7015(b), Technical Data-Commercial Items (June 1995); and for computer software and computer software documentation, as specified in the license under which the computer software was procured pursuant to DFARS 227.7202-3(a).  Licensee shall not provide Sun Software nor technical data to any third party, including the U.S. Government, unless such third party accepts the same restrictions. Licensee is responsible for ensuring that proper notice is given to all such third parties and that the Sun Software and technical data are properly marked.

6. EXPORT LAW.  Licensee acknowledges and agrees that the Sun Software and/or technology is subject to the U.S. Export Administration Laws and Regulations. Diversion of such Sun Software and/or technology contrary to U.S. law is prohibited. Licensee agrees that none of the Sun Software and/or technology, nor any direct product therefrom, is being or will be acquired for, shipped, transferred, or reexported, directly or indirectly, to proscribed or embargoed countries or their nationals, nor be used for nuclear activities, chemical biological weapons, or missile projects unless authorized by the U.S. Government. Proscribed countries are set forth in the U.S. Export Administration Regulations. Countries subject to U.S. embargo are: Cuba, Iran, Iraq, Libya, North Korea, Syria, and the Sudan. This list is subject to change without further notice from Sun, and Licensee must comply with the list as it exists in fact. Licensee certifies that it is not on the U.S. Department of Commerce's Denied Persons List or affiliated lists or on the U.S. Department of Treasury's Specially Designated Nationals List.  Licensee agrees to comply strictly with all U.S. export laws and assumes sole responsibility for obtaining licenses to export or re-export as may be required.  Licensee is responsible for complying with any applicable local laws and regulations, including but not limited to, the export and import laws and regulations of other countries.

7. TRADEMARKS AND LOGOS.  This Agreement does not authorize Licensee to use any Sun name, trademark or logo. Licensee acknowledges that Sun owns the Java trademark and all Java-related trademarks, logos and icons including the Coffee Cup and Duke ("Java Marks") and agrees to:  (i) comply with the Java Trademark Guidelines at http://java.sun.com/trademarks.html; (ii) not do anything harmful to or inconsistent with Sun's rights in the Java Marks; and (iii) assist Sun in protecting those rights, including assigning to Sun any rights acquired by Licensee in any Java Mark.

8. TERMINATION.  This Agreement is effective until terminated.  You may terminate this Agreement at any time by destroying all copies of Sun Software.  This Agreement will terminate immediately without notice from Sun if you fail to comply with any provision of this Agreement.  Upon Termination, you must destroy all copies of Sun Software.

9. GOVERNING LAW.  Any action related to the Sun Software will be governed by California law and controlling U.S. federal law.  No choice of law rules of any jurisdiction will apply.

10. SEVERABILITY.  If any provision of this Agreement is held to be unenforceable, this Agreement will remain in effect with the provision omitted, unless omission would frustrate the intent of the parties, in which case this Agreement will immediately terminate.

11. INTEGRATION.  This Agreement is the entire agreement between you and Sun relating to its subject matter.  It supersedes all prior or contemporaneous oral or written communications, proposals, representations and warranties and prevails over any conflicting or additional terms of any quote, order, acknowledgment, or other communication between the parties relating to its subject matter during the term of this Agreement.  No modification of this Agreement will be binding, unless in writing and signed by an authorized representative of each party.


MICROSOFT CORPORATION NOTICES
1.  This product may incorporate intellectual property owned by Microsoft Corporation.  The terms and conditions upon which Microsoft is licensing such intellectual property may be found at http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=52369.

2.  This product is based on Microsoft Print Schema technology.  You may find the terms and conditions upon which Microsoft is licensing such intellectual property at http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=83288.

EU4-0130-DE
